Änderung bzw. Ergänzung des 3. Flächenwidmungsplan
Gemeinde Spital am Semmering
GZ.: 031/2-2008 Spital am Semmering, 17. 11. 2008
Betr.: Änderung und Ergänzung des
Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des
Flächenwidmungsplanes und der
Bebauungspläne (Revision)
K U N D M A C H U N G
gemäß §31 Abs. 2 des Stmk. Raumordnungsgesetzes
Der Bürgermeister der Gemeinde Spital am Semmering fordert jedes Gemeindemitglied und jede physische oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, auf, Anregungen (Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen) zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes (Rechtskraft seit 19. 11. 2003), der Bebauungspläne und der Bebauungsrichtlinien schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.
Die Eigentümer von Grundstücken, die als Vorbehaltsfläche verwendet werden können, sind aufgefordert, diese Grundstücke innerhalb der gesetzten Frist der Gemeinde zum Kauf anzubieten.
Die Frist für die Einbringung der Anregungen und Angebote reicht
vom 18. 11. 2008 bis 16. 1. 2009
Das Änderungsverfahren wird nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F., §§ 29, 30 und 31 durchgeführt.
Der Bürgermeister:
Reinhard Reisinger eh.
Kundmachung an der Amtstafel
Angeschlagen am: 17. 11. 2008
Abgenommen am: 17. 01. 2009

