Änderung bzw. Ergänzung des 3. Flächenwidmungsplan



Gemeinde Spital am Semmering

 

GZ.:   031/2-2008                                         Spital am Semmering, 17. 11. 2008

 

Betr.:     Änderung und Ergänzung des

               Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des

               Flächenwidmungsplanes und der

               Bebauungspläne (Revision)

 

 

 

K U N D M A C H U N G

gemäß §31 Abs. 2 des Stmk. Raumordnungsgesetzes

 

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Spital am Semmering fordert jedes Gemeindemitglied und jede physische oder juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, auf, Anregungen (Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen) zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes (Rechtskraft seit 19. 11. 2003), der Bebauungspläne und der Bebauungsrichtlinien schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen.

 

Die Eigentümer von Grundstücken, die als Vorbehaltsfläche verwendet werden können, sind aufgefordert, diese Grundstücke innerhalb der gesetzten Frist der Gemeinde zum Kauf anzubieten.

 

Die Frist für die Einbringung der Anregungen und Angebote reicht

 

vom 18. 11. 2008 bis 16. 1. 2009

 

 

Das Änderungsverfahren wird nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 1974 i.d.g.F., §§ 29, 30 und 31 durchgeführt.

 

 

 

                                                 Der Bürgermeister:

 

                                               Reinhard Reisinger eh.

 

 

 

 

 

Kundmachung an der Amtstafel

Angeschlagen am: 17. 11. 2008

Abgenommen am: 17. 01. 2009

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