Gemeindewappen
Die Steiermärkische Landesregierung verleiht am 01. Dezember 1959 der Gemeinde Spital am Semmering das Recht zur Führung des Gemeindewappens, einem roten Schild mit drei schwebenden roten Kreuzen im silbernen Balken.
Die drei Kreuze versinnbildlichen das Hospital, von dem Spital seinen Namen ableitet.
Spital ist die fünfte Gemeinde des Bezirks, der das Tragen eines Wappens erlaubt wird.


